Vorstandschaft / Kommandanten
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Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: 1. Dem Präsidium das aus drei gleichberechtigten Mitgliedern besteht und den Verein leitet. Jedes Präsidiumsmitglied ist nach § 26 BGB einzelvertretungsberechtigt. Es vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter. Ein Präsidiumsmitglied kann zugleich das Amt des 1. Schatzmeisters oder des Schriftführers ausüben. 2. dem Schriftführer/in 3. dem Kassenwart/in 4. den Kommandanten/innen soweit sie Mitglieder des Feuerwehrvereins sind und nicht in eine Funktion gemäß Nummern 1 - 3 gewählt sind. 5. Den Jugend- und Gerätewart/innen, Die Vorstandschaft kann um weitere Mitglieder, die in der Geschäftsordnung festgelegt werden, ergänzt werden. Die Vorstandschaft muss aus einer ungeraden Anzahl an Personen bestehen. Gemäß unserer Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung im März 2023 die Vorstandschaft neu gewählt und setzt sich für 3 Jahre wie folgt zusammen.
Vorstandschaft des Feuerwehrvereins
Kommandanten (gewählt für 6 Jahre gem. BayFwG)
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